Ab 20. April 2021 erhalten Sie gemäß Verordnung (EU) 2019/518 auf Antrag eine unverzügliche Mitteilung, wenn Sie in einer EWR-Währung bezahlen, die nicht die Abrechnungswährung Euro ist, und der Umsatz (Bezahlung am Terminal, eCommerce, Geldautomatenabhebung) in einem EWR-Land getätigt wurde.
Sofern Sie sich für diesen Service anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.
Der Bank-Verlag, unser Kartenprovider für die Girocard, und First Data/Fiserv für die Kreditkarte haben dafür einen SMS-Service implementiert, der eine deutschsprachige Notifikation des Karteninhabers erlaubt.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Nordirland sowie Zypern.
Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mastercard Gold
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Mastercard Standard
Wir bieten die Möglichkeit, Umsätze und Kreditkartenabrechnungen für Ihre Kreditkarten per Internet abzurufen. Der Service Kreditkarteninfo Online gewährleistet einen sicheren Onlinezugriff zu Ihren Umsatzinformationen. In Verbindung mit Kreditkarteninfo Online kann der Service SMS-@lert von Ihnen beauftragt werden. Per SMS- Service oder E-Mail werden Sie über Transaktionsanfragen informiert.
Für Fragen zum Portal steht der Karteninhaberservice unter der Telefonnummer: +49 69 7933-2200 zur Verfügung.
Registrierung der Karteninhaber
Abruf der Statements nach erfolgter Registrierung
Details zu Kreditkarteninfo Online
Mastercard® Identity Check™ ist ein Verfahren, um das Bezahlen im Internet sicherer zu machen, indem die Identität des Karteninhabers anhand persönlicher Daten geprüft wird. Voraussetzung dafür ist, dass auch der Online-Händler an diesem Verfahren teilnimmt. Beim Bezahlvorgang bestätigt der Karteninhaber entweder per Touch-ID/Fingerprint bzw. per PIN über die App „Transakt“ oder mittels Eingabe einer auf den Einzelumsatz bezogenen und per SMS übermittelten Transaktionsnummer (mobileTAN), dass er die Zahlung beauftragt.
Für die Teilnahme an Mastercard® Identity Check™ müssen sich Karteninhaber von Merck Finck über den Registrierungslink dieser Homepage registrieren. Im Rahmen des Registrierungsvorgangs fordern Sie zunächst einen Identifikationscode an. Dieser wird per SMS nach Eingabe bestimmter persönlicher Daten sowie der Mobifunknummer übermittelt.
Hinweis: Die TAN wird nur per SMS an die von Ihnen registrierte Mobilfunknummer gesandt, wenn sie mit der Mobilfunknummer übereinstimmt, die Sie uns im Vorfeld mitgeteilt haben. So können Sie sicher sein, dass nur Sie selbst Ihre Kreditkarte beim Online-Einkauf einsetzen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kundenbetreuer zum Abgleich der Nummer in Verbindung.
Nach erfolgreicher Identifikation wählen Sie ein Authentifizierungsverfahren, mit dem Sie
künftig Online-Einkäufe freigeben möchten.
Die Registrierung wird sowohl für die Identifikation als auch für die Auswahl des Freigabe-Verfahrens im Karteninhaber-Leitfaden erklärt und beschrieben.
Für Fragen während der Registrierung zum MasterCard Identity Check steht der Karteninhaberservice unter Telefon: +49 69 7933-2555 rund um die Uhr zur Verfügung.
Sollten Sie das 3D Secure Verfahren MasterCard® mobileTAN (mTAN)
vor dem 16.04.2019 aktiviert haben , so können Sie dies weiter verwenden.
Bedingungen/Verfahrenshinweise
Frequently Asked Questions (FAQ - Deutsch und Englisch)
Karteninhaber-Leitfaden / Cardholder Guide
Das eCommerce Limit gilt speziell für Zahlungen im Internet. Sofern Sie für Ihre Karte ein individuelles eCommerce Limit hinterlegen möchten, beauftragen Sie dies bitte schriftlich bei Ihrem Kundenbetreuer.
So können Sie beispielsweise das Limit für Internetumsätze auf 0,00 EUR setzen lassen, sofern Sie sicher sind, dass Sie Ihre Karte nie im Internet für Zahlungen einsetzen.
Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie unter: www.mastercard.com
Seit November 2018 sind Zahlungsverkehrskarten „Geräte“ im Sinne des Elektrogesetzes.
Zusätzlich zu den Herstellerangaben muss das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf B2C Elektro(nik)geräten angebracht werden.
Das Symbol weist darauf hin, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Seit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen Elektroaltgeräte entweder über den Handel oder über öffentliche Sammelstellen entsorgt werden.
Bringen Verbraucher ihre Elektroaltgeräte zu einer öffentlichen Sammelstelle, werden sie dort in eine von sechs Sammelgruppen eingeteilt und in einem entsprechenden Behältnis entsorgt.
Gerne bieten wir Ihnen die Rücknahme der nicht mehr benötigten Karte an und werden diese gem. Vorgaben entsorgen.