Mit diesen Informationen zur Barrierefreiheit erfüllen wir die Anforderungen nach § 14, Absatz 1, Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Im Folgenden finden Sie unsere Dokumente zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Überblick. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themen entnehmen Sie bitte den PDF-Dateien, die Sie sich herunterladen können.